HB-004383
Haustiere sind nicht erlaubt. Zugelassen sind nur Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Dabei muss es sich immer um Hunde handeln, die in spezialisierten Zentren zur Begleitung von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen oder einer anderen Behinderung ausgebildet wurden, oder um Hunde, die in assistierte Therapien einbezogen sind. Diese Hunde müssen immer gekennzeichnet sein und der Person dienen, für die sie berechtigt sind.